Welche Norm wann gilt, was geprüft und dokumentiert werden muss – aus der täglichen Arbeit eines Schaltschrankbauers.
Wer einen Schaltschrank bestellt, bekommt mehr als Blech und Verdrahtung: Er bekommt eine Schaltgerätekombination, für die es klare Regeln gibt. Hier steht, welche Normen und Vorschriften im Schaltschrankbau gelten, was davon geprüft und was dokumentiert werden muss – und woran Sie einen sauber gebauten Schrank erkennen.
Ein Schaltschrank ist nach Norm eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination. Maßgeblich ist die Normenreihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600). Sie bewertet nicht das leere Gehäuse, sondern die Kombination aus Gehäuse, Einbaugeräten, Sammelschienen und Verdrahtung als Ganzes.
Die frühere DIN EN 60439 mit den Begriffen TSK und PTSK gilt nicht mehr. Wer heute noch „typgeprüft“ auf ein Angebot schreibt, arbeitet nach einem Stand, der seit 2014 ersetzt ist.
Bevor gebaut wird, muss nachgewiesen sein, dass die Bauart die Anforderungen erfüllt. Die Norm nennt dafür drei Wege: Prüfung, Vergleich mit einer geprüften Referenz oder Bewertung nach festgelegten Regeln. Typische Nachweise sind:
Viele Gehäuse- und Systemhersteller liefern geprüfte Referenzdaten mit. Der Schaltschrankbauer muss aber zeigen, dass sein konkreter Aufbau innerhalb dieser Grenzen bleibt – vor allem bei der Wärme.
Nach dem Aufbau wird jeder Schrank geprüft – nicht stichprobenartig, sondern Stück für Stück. Dazu gehören Sichtprüfung und Kontrolle der Verdrahtung, Prüfung der Schutzleiterverbindungen, Isolationsprüfung und die Funktionsprüfung. Erst danach gibt es Prüfprotokoll und Typenschild mit Hersteller, Kenndaten und Normbezug.
Steuert der Schrank eine Maschine, gilt für die elektrische Ausrüstung zusätzlich die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Sie regelt unter anderem Netztrennung und Hauptschalter, Schutz gegen Überstrom, Not-Halt und Stoppkategorien, Steuerstromkreise, Leiterfarben, Kennzeichnung und die Dokumentation. Rechtlich steht dahinter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Not-Halt, Schutztürüberwachung oder Zweihandbedienung sind Sicherheitsfunktionen. Ihre Zuverlässigkeit wird nach DIN EN ISO 13849-1 mit einem Performance Level (PL a bis e) bewertet, alternativ nach DIN EN 62061 mit Safety Integrity Level (SIL). Welcher PL nötig ist, ergibt sich aus der Risikobeurteilung der Maschine – nicht aus dem Katalog des Relais-Herstellers.
Für den Schaltschrank als Niederspannungs-Schaltgerätekombination gilt die Normenreihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600). Gehört der Schrank zu einer Maschine, kommt für die elektrische Ausrüstung zusätzlich DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) hinzu.
Nein. Die DIN EN 60439 mit den Begriffen TSK und PTSK wurde durch die DIN EN 61439 ersetzt; die Übergangsfrist ist seit November 2014 abgelaufen. Neue Schaltschränke werden nach DIN EN 61439 mit Bauartnachweis und Stückprüfung gebaut.
Der Bauartnachweis belegt einmal für eine Bauart, dass sie die Anforderungen erfüllt – etwa Erwärmung, Kurzschlussfestigkeit und Isolationseigenschaften. Die Stückprüfung wird an jedem einzelnen gebauten Schrank durchgeführt: Verdrahtung, Schutzleiter, Isolation, Funktion.
Wer den Schrank zusammenbaut und prüft, ist nach DIN EN 61439 der Hersteller der Schaltgerätekombination. Er bringt das Typenschild an und erstellt Prüfprotokoll und Dokumentation. Das sollte eine Elektrofachkraft mit entsprechender Erfahrung sein.
Für Nordamerika gilt nicht die DIN EN 61439, sondern in der Regel UL 508A für Industrie-Schaltschränke. Bauteile, Leiterquerschnitte und Kennzeichnung unterscheiden sich – das muss vor der Planung feststehen.
Wir planen jeden Schrank zuerst digital – Stromlaufplan, Montageplatte in 2D und Schrank in 3D aus einem Datensatz – und rechnen die Wärmebilanz, bevor gebohrt wird. Jeder Schrank wird stückgeprüft, Typenschild, Prüfprotokoll und vollständige Dokumentation gehören zum Lieferumfang.
Weiterführend: Schaltschrankbau nach Maß · Schaltanlagenbau nach DIN EN 61439 · CE-Kennzeichnung nach Umbau · Retrofit von Maschinensteuerungen
Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Anlage sprechen Sie uns an.
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