Was es im Sommer 2026 tatsächlich gibt - und welcher Fehler bei der Antragstellung am meisten Geld kostet.
Die Förderlandschaft ändert sich ständig, und viele Angebote im Netz sind veraltet. Hier steht, was im Sommer 2026 tatsächlich verfügbar ist – für Gewerbe und für Privat, im Kreis Olpe und bundesweit.
Stand: Juli 2026. Förderprogramme ändern sich kurzfristig, Budgets sind oft gedeckelt. Prüfen Sie vor der Antragstellung immer den aktuellen Stand beim jeweiligen Fördergeber.
Einen klassischen Investitionszuschuss vom Bund für PV-Anlagen gibt es nicht. Der wirtschaftliche Vorteil kommt aus drei anderen Richtungen:
Auf Kauf und Installation von PV-Anlagen fällt keine Umsatzsteuer an. Das entlastet die Investition direkt um den vollen Steuersatz – ohne Antrag, ohne Frist.
Erträge aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sind einkommensteuerfrei. Das vereinfacht auch die Buchhaltung erheblich.
Für eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber über 20 Jahre eine feste Vergütung. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Planungssicherheit über zwei Jahrzehnte – das rechnet sich gerade für Gewerbedächer.
Wird der Speicher zusammen mit der PV-Anlage angeschafft, gilt ebenfalls der Nullsteuersatz. Einen bundesweiten Zuschuss gibt es nicht, aber einzelne Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen fördern Speicher kommunal. Das lohnt die Nachfrage bei Ihrer Gemeinde.
Seit dem 15. April 2026 gibt es eine neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung ist nach aktuellem Stand bis zum 10. November 2026 möglich.
Für private Wallboxen am Eigenheim gibt es seit 2024 keine KfW-Förderung mehr. Wer etwas anderes liest, liest eine alte Seite.
Das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard" finanziert PV-Anlage, Speicher und Ladeinfrastruktur zu vergünstigten Zinsen. Beantragt wird es über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW – und zwingend vor Vorhabensbeginn.
Fast alle Förderungen setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Wer erst bestellt und dann den Antrag stellt, bekommt nichts. Als Vorhabensbeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
Deshalb: erst prüfen und beantragen, dann beauftragen.
Einen direkten Investitionszuschuss vom Bund gibt es nicht. Der Vorteil kommt über den Nullsteuersatz, die Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp und die Einspeisevergütung. Kommunale Programme kommen je nach Wohnort dazu.
Das hängt vom Eigenverbrauch ab. Je mehr Strom Sie selbst nutzen statt einzuspeisen, desto schneller amortisiert sich der Speicher. Bei Gewerbe mit Tagesverbrauch sieht die Rechnung oft anders aus als beim Einfamilienhaus. Wir rechnen das im Rahmen der kostenlosen Planung durch.
Ja, kleine und mittlere Unternehmen sind bei der Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern antragsberechtigt. Reine Firmenparkplätze ohne Wohnnutzung fallen nicht darunter – hier lohnt der Blick auf Landesprogramme.
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer oder Unternehmen selbst. Wir liefern Ihnen die technischen Angaben und Angebote, die Sie dafür brauchen.
Die Planung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wir analysieren Ihr Dach beziehungsweise Ihren Standort, rechnen Erzeugung und Eigenverbrauch durch und sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Investition trägt. Die Netzanmeldung übernehmen wir.
Mehr dazu: Photovoltaik und Speicher · Wallboxen und Ladeinfrastruktur · Kostenlose Planung anfragen
Alle Angaben Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Wir sind kein Steuer- oder Förderberater – für steuerliche Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben - gerne mit Fotos oder Schaltplänen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Anfrage starten 0162 94 57 338